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Archiv.

  • 30. 05. 2011

    Erfolgreiche Alternativen – eine erste Bilanz nach 4 Monaten.

    Für klassische PUR-Schäume gilt seit Ende Dezember in Frankreich und Deutschland ein Selbstbedienungsverbot. Zeit genug, um über die ersten, sehr positiven Erfahrungen mit den innovativen, kennzeichnungsfreien Produktsystemen zu berichten.
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    Vor ziemlich genau 12 Monaten wurden -vor allem in Deutschland und Frankreich- unseren Vertriebs- und Handelspartnern neue Produkte vorgestellt, die aufgrund ihrer innovativen Technologie nicht mehr mit Gefahr-Hinweisen zur Gesundheit und Umwelt gekennzeichnet werden müssen.

    Ein von den herkömmlichen PUR-Schäumen noch abweichendes Leistungsspektrum, aber insbesondere die höhere Preisstellung dieser neuen Produktgeneration liessen zu diesem Zeitpunkt noch viele skeptische Fragen offen. Keiner unserer Partner vermochte Vorhersagen über Erfolg oder Misserfolg dieser Alternativen treffen, und schon gar keine Umsatzprognosen wagen…

    Gleichzeitig bestand zu dieser Zeit –zumindest theoretisch- noch die Möglichkeit, dass die Gesetzgeber eine Ausnahmeregelung vom Selbstbedienungsverbot schaffen könnten. Diese Unsicherheiten haben auch dazu geführt, dass in vielen Fällen das Marketing seine Aufwendungen für die Einführung dieser Produkte sehr zurückhaltend geplant hat. 

    Mittlerweile liegen die ersten, 4-monatigen Erfahrungen zum Abverkauf der neuen, kennzeichnungsfreien PUR-Schäume vor. Um es gleich vorweg zu nehmen:

    niemand hatte mit einer derartig erfolgreichen Einführung gerechnet!

    Zwar war aufgrund der gesetzlichen Vorgaben davon auszugehen, dass die Erstausstattung der einzelnen Vertriebspartner zu einem hohen Anfangsbedarf führen wird. Fraglich war aber, mit welcher Kontinuität dann der Abverkauf geschehen wird.

    Jetzt zeichnet sich ab, dass die Verbraucher diese neue PUR-Schaum Generation angenommen und akzeptiert haben. Auch im Mai ist die Nachfrage auf konstant hohem Niveau, so dass wir ohne eine deutliche Erhöhung unserer Produktionskapazitäten mit Lieferengpässen konfrontiert worden wären. Insbesondere in Frankreich, wo aufgrund der dortigen Vorschriften klassische PUR-Schäume im typischen Baumarkt gar nicht mehr angeboten werden, sind deren Absätze praktisch 1:1 durch kennzeichnungsfreie PUR-Schäume ersetzt worden – und das mit einem deutlich höheren Umsatz!

    Jenen Kunden, die rechtzeitig mit der Einführung dieser innovativen PUR-Technologie begonnen haben, ist es gelungen, ihre Marktanteile deutlich auszubauen – hier sind Steigerungen bis zu 50% zu verzeichnen. Bei aller Bescheidenheit sind auch wir ein wenig stolz darauf, in diesen Fällen unser Leitmotto PUR Partnership – Your Benefit so erfolgreich unter Beweis gestellt zu haben.

    In Deutschland sind die Einschränkungen zum Verkauf klassischer PUR-Schäume etwas anders geregelt als in Frankreich und somit nicht direkt vergleichbar. Aus diesem Grunde hat sich auch die Mehrheit der deutschen Baumarktbetreiber entschieden, weiterhin (unter Verschluss gehaltene) klassische PUR-Schäume neben den frei verkäuflichen kennzeichnungsfreien Alternativen anzubieten. Obwohl diese nun bei deutlich höheren Abgabepreisen im direkten Wettbewerb zu den herkömmlichen PUR-Schäumen stehen, zeichnet sich auch hier ein stabiler Umsatz ab, der, je nach Marktpositionierung, bis zu 30% der klassischen PUR-Schaum Umsätze zu übernehmen scheint.

    Leider geht dieser Trend an jenen vorbei, die sich weiterhin ausschliesslich bzw. hauptsächlich der Vermarktung herkömmlicher PUR-Schäume widmen. Zwar sind hier nicht, wie zunächst befürchtet, dramatische Verkaufsrückgänge zu verzeichnen. Allerdings werden hier grosse Chancen vertan, bei gleicher Absatzmenge deutlich höhere Umsätze zu erzielen.

    Diese ersten Erfahrungen zeigen, dass die in Deutschland –im Vergleich zu Frankreich- etwas zögerliche Marktdurchdringung nicht in der mangelnden Akzeptanz der Verbraucher begründet ist. Vielmehr hat sich die Annahme bestätigt, dass unsere jahrelangen, positiven Erfahrungen in Skandinavien mit dieser innovativen Technologie auch auf Mitteleuropa übertragen werden können.

    Deutlich wird aber auch, dass die erfolgreiche Markeinführung dieser Produkte eine klare Positionierung und entsprechende Marketingunterstützung braucht: dort, wo ohne eine für den Verbraucher verständliche Differenzierung kennzeichnungsfreie und herkömmliche PUR-Schäume nahezu „einträchtig“ nebeneinander stehen, findet nur ein schleppender Abverkauf statt. Vertriebspartner, die sich eindeutig auf die neuen, kennzeichnungsfreien Produkte fokussiert haben und diese entsprechend platzieren, verzeichnen dagegen –mit relativ geringem Werbeaufwand- stabil wachsende Verkaufszahlen.

    Dies wird umso wichtiger, da in Kürze bereits neue, verbesserte Produktformulierungen vorgestellt und weitere Produktvarianten angeboten werden können. So wird noch im Sommer dieses Jahres ein schwerentflammbarer (sog. „B1“) Schaum die Palette der kennzeichnungsfreien Produkte erweitern.

    Mit der zunehmenden Diversifizierung dieses Produktsortimentes ist dann eine eindeutige und verständliche Positionierung der wichtigste Faktor, um erfolgreich am Wachstum einer neuen Generation von PUR-Schäumen teilzuhaben.

    Achim Niemeyer
    Mitglied der Geschäftsleitung
    Marketing / Strategischer Einkauf

    • 30. 03. 2011

      Die Kehrseite des Konjunkturaufschwungs

      Die Rohstoffpreise erklimmen neue Höhen – der umfassende Kapazitätsabbau in 2009 und die nun stetig steigende Nachfrage sorgen bereits für Versorgungsengpässe.
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      Es scheint paradox: Der grösste Teil der Industrie hat die Folgen der Finanzkrise durch rasches und richtiges handeln gemeistert, und gerade diese Massnahmen drohen nun einen nachhaltigen Aufschwung der Konjunktur abzuschwächen oder gar zu gefährden. Die Anpassungen der Kapazitäten an die rückläufige Nachfrage nahezu aller Rohstoffe können nun, bei erhöhtem Bedarf, nicht ausreichend gesteigert werden. Verstärkt werden diese Risiken noch durch spekulative Effekte, denen die Rohstoffpreise zunehmend ausgesetzt sind. So haben die für uns wichtigsten Rohstoffe seit Mitte 2009 Preissteigerungen zwischen 25% und 70% erfahren und liegen bereits über ihren Höchstständen von 2008.

      In Produktbereichen mit einem relativ hohen Materialkostenanteil (wie die Herstellung von PUR-Schäumen) führt diese Entwicklung zu massiven Kostensteigerungen. Bei Materialquoten von bis zu 80% bleibt dagegen wenig Spielraum, diese zusätzlichen Kosten über andere Massnahmen abzufangen. Die Anpassung der Abgabepreise wird unumgänglich – sofern es die bestehenden Geschäftsfelder überhaupt zulassen: gerade grosse Handelspartner, die wichtigsten Distributoren für PUR-Schäume, bestehen in der Regel auf langfristige Preisbindungen. Ein Instrument, welches den Herstellern bei ihren Lieferanten schon nicht mehr zur Verfügung steht: Treibgase und spezielle Additive werden bereits zu Wochen- oder gar Tagespreisen gehandelt; selbst für Polyole und MDI sind kaum Vereinbarungen zu treffen, die über den Zeitraum eines Monates hinausgehen.

      Doch nicht nur die Preisentwicklung bereitet den Herstellern erhebliche Sorgen: gleichzeitig werden für wichtige Chemikalien, ohne die PUR-Schäume nicht herzustellen sind, Kontingente erstellt; zusätzliche Bezüge dieser Rohstoffe sind dann nicht mehr -oder nur noch zu absurd hohen Preisen- zu bekommen. Für unser Unternehmen, das die PUR-Schäume ja ausschliesslich als private label vertreibt, ist dies eine ganz besondere Herausforderung: neben einer konstant hohen Produktqualität ist die 100%ige Erfüllung aller Bestellungen die wichtigste Forderung unserer Handelspartner. Lieferengpässe, die wir zu verantworten haben, treffen dann unsere Partner mit fehlenden Umsätzen, Konventionalstrafen und erheblichen Imageschäden.

      Um den Qualitätsanforderungen gerecht zu werden und eine lückenlose Lieferfähigkeit zu sichern, werden daher auch wir gezwungen sein, den Preisentwicklungen des Rohstoffmarktes zu folgen – und müssen diese auch über unsere Abgabepreise weitergeben. Hierbei steht nicht allein im Vordergrund, eine für diesen Geschäftsbereich akzeptable Rendite zu erwirtschaften. Gerade die aktuellen gesetzlichen Änderungen zum Verkauf von PUR Schäumen haben gezeigt, wie wichtig – und wie richtig – es war, in neue Technologien zu investieren. Jahrelange Forschung und Entwicklung in kennzeichnungsfreie PUR-Schäume haben letztlich dazu geführt, dass wir als einer der ganz wenigen Hersteller in der Lage sind, auch die Zukunft unserer Handelspartner zu sichern.

      Wir konnten rechtzeitig solche Produkte zur Verfügung stellen, mit denen Sie ihre Marktanteile halten und ausbauen konnten. Nun gilt es, diese neue Generation der PUR-Schäume zu verbessern und auszubauen.

      Achim Niemeyer
      Mitglied der Geschäftsleitung
      Marketing / Strategischer Einkauf

      • 30. 11. 2010

        Ab dem 1. Dezember 2010 - Beginn einer neuen PUR-Schaum Ära in der EU

        Nach mehr als 10-jährigem zähen Ringen hat die Kommission in Brüssel in der 30./31. ATP die Neueinstufung von MDI geregelt – mit weitreichenden Konsequenzen für den Vertrieb von herkömmlichen PUR-Schäumen in allen EU-Ländern.
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        Ab dem 1. Dezember 2010 müssen alle PUR-Schäume NEU mit den Gefahrenhinweisen R20, R40 und R48 versehen sein, wodurch ein freier Verkauf in bestimmten Ländern stark eingeschränkt wird (sog. Selbstbedienungsverbot).
        (Im Detail finden Sie die Informationen hierzu bei uns unter AKTUELL und PUR WISSEN im Dokument „Neue Vorschriften zur Kennzeichnung von PUR-Schäumen“).

        Was bedeutet dies für den Markt und das Produkt PUR-Schaum?
        Zunächst muss man verstehen, dass wir es mit der Neukennzeichnung mit einem typischen Brüsseler Bürokraten Ergebnis zu tun haben. Es ist ein Kompromiss, der im Wesentlichen nur den Rohstoff MDI im Auge hatte, nicht aber einzelne damit hergestellte Produkte. So ging deshalb die Branche längere Zeit irrtümlich davon aus, dass für PUR-Schäume eine Ausnahmeregelung erlassen wird, um das Selbstbedienungsverbot abzuwenden.

        Auch deshalb gilt nach wie vor:
        Die herkömmlichen Produkte sind jahrzehntelang bewährt. Rund um vielfältige Bauanwendungen, insbesondere für Dichten, Dämmen und Isolieren von Anschlussfugen, sind PUR-Schäume aus unserer Sicht immer noch die flexible und beste Lösung.

        Irgendwelche ernsthafte gesundheitliche Probleme, sowohl während der Verwendung als auch als ausgehärtetes Produkt, sind trotz millionenfacher Anwendung nicht bekannt. Aber als Chemieprodukt mit dem Inhaltsstoff MDI steht es schon seit Jahren im Brennpunkt gesundheitspolitischer Debatten. Dies deshalb, weil nicht unterschieden wird zwischen Inhaltsstoffen, die in der Tat gesundheitsschädlich sind, und dem PUR-Schaumprodukt wie es als PUR-Schaum fertig aus der Dose kommt. Aber genau das sind die Innovation und der Nutzen des PUR-Schaumes aus der Druckgaspackung.

        Es ist daher wichtig zu verstehen, dass die herkömmlichen Produkte ausgereift, sicher und unbedenklich in der Anwendung sind und bleiben – für den Profi wie für den Privatanwender – und uneingeschränkt empfohlen werden können.

        Doch durch die EU-Regelung sind nun für den Vertrieb der PUR-Produkte neue Voraussetzungen geschaffen worden, die Hersteller, Vertreiber sowie Handel zum Überdenken der gesamten Marketing- und Vertriebsstrategien zwingen.

        Warum?
        Mit der neuen Gesetzgebung entwickelt sich eine neue Generation von sog. „kennzeichnungsfreien PUR-Schäumen“, die frei und ohne neue Restriktionen vertrieben werden können.

        Die herkömmlichen PUR-Schäume dagegen werden mit dem Makel der Kennzeichnungspflicht und mit der Schwierigkeit des Selbstbedienungsverbotes leben müssen.

        Welche proaktiven Marketing Strategien bieten sich nun an, um „aus der Not eine Tugend“ zu machen, besser: eine Marktchance zu sehen und zu nutzen?

        Die Marktchance sehen und nutzen:
        Schon lange sind der klassische PUR-Schaum-Markt und dessen Produkte zu einem Commodity-Markt geworden, der weniger qualitäts- als preisorientiert geworden ist.

        Mit der neuen Generation von kennzeichnungsfreien PUR-Schäumen eröffnet sich nun für Hersteller, Vertreiber und Handel die einmalige Chance, die neue Produktegeneration als Spezialität und Premium im Vergleich zu den klassischen PUR-Produkten zu vermarkten.

        Die Vorteile liegen auf der Hand:

        • Profilierung des Produktangebotes („kennzeichnungsfreier PUR-Schaum – die Innovation und Marktneuheit“),
        • attraktive Wettbewerbspositionierung,
        • Markante Steigerung von Marktanteil, Umsatz und Marge,
        • Wegfall der besonderen Aufwände für einen Verkauf  mit Selbstbedienungsverbot,
        • Wegfall der besonderen Aufwände für spezielle Kennzeichnungen.

        Und ein besonderer Vorteil für unsere Kundschaft: 
        Unsere Firmen Polypag AG und Hago GmbH & Co. KG können Ihnen verschiedene Variationen der kennzeichnungsfreien Produkte, je nach Ihren Bedürfnissen und Ihren Marketingzielen, anbieten:

        • den MDI-freie PUR-Schaum,
        • den MDI-reduzierten PUR-Schaum < 1% , aber > 0.1% MDI-Anteil,
        • den MDI-armen PUR-Schaum < 0.1% MDI.

        Damit gibt es interessante Optionen, die einen attraktiven und zielgerechten Produktmix ermöglichen.

        Auch wenn wir die neuen Vorschriften kritisch oder sogar für unnötig ansehen, entsprechen sie doch dem allgemeinen Trend nach mehr Sicherheit und genereller Kennzeichnungsfreiheit von Produkten.

        Insoweit sind sie Tatsache geworden. Man sollte sich daher diesem Trend nicht verschliessen, und erst recht nicht die sich dadurch bietenden Marktchancen verpassen.

        Gerne beraten wir Sie – wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

        G.J.Peichl
        Präsident

        • 29. 11. 2010

          Neue Vorschriften zur Kennzeichnung von PUR-Schäumen

          Ab dem 1. Dezember 2010 müssen PUR-Schäume zusätzlich mit den Gefahrenhinweisen R20, R40 und R48 gekennzeichnet werden.
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          Diese Vorschrift findet sich in der 30./31. ATP (Attachment to Technical Progress) der Europäischen Kommission und betrifft alle in der EU verkauften PU-Schäume, die mehr als 1% monomeres Isocyanat enthalten. Die oben genannten Gefahrenhinweise müssen bereits zum Stichtag 1.12.2010 auf jedem betroffenen Produkt angebracht sein – also auf nahezu allen derzeitig im Markt befindlichen PU-Schäumen.

          Die Entscheidung, die seit über 20 Jahren problemlos angewendeten PUR-Schäume derart einzustufen, war und ist äusserst umstritten: einerseits sind keine Fälle bekannt, in denen es bei Anwendern zu den befürchteten Auswirkungen gekommen ist – andererseits wurden als Grundlage der neuen Einstufung Testmethoden gewählt, die bei Kenntnis der realen Anwendungsbedingungen der PUR-Schäume als praxisfremd bezeichnet werden müssen und reine Labortests repräsentieren.

          In nahezu allen europäischen Ländern ergeben sich auch keinerlei Restriktionen für den Vertrieb oder die verschiedenen Anwendungen der millionenfach bewährten, klassischen PUR-Schäume. Diese Produkte werden von uns auch zukünftig weiterentwickelt und für neue Anwendungsbereiche modifiziert und optimiert.

          Allerdings ergeben sich in Deutschland und Frankreich erhebliche Konsequenzen für den Verkauf von Produkten mit der Kennzeichnung R40 („Verdacht auf krebserzeugende Wirkung“). Hier ist die Abgabe solcher Produkte nur unter strengen Auflagen möglich: herkömmliche, bisher frei verkäufliche PUR-Schäume dürfen vom Verbraucher nicht mehr einfach dem Regal entnommen werden, sondern müssen sicher verwahrt werden und dürfen nur durch geschultes Verkaufspersonal übergeben werden. Hierbei ist der Verkäufer verpflichtet, den Käufer auf die mit der Verwendung verbunden Risiken hinzuweisen. Damit das Verkaufspersonal dazu in der Lage ist, muss es einen entsprechenden Lehrgang mit abschliessender Prüfung (sog. Sachkundenachweis) absolvieren.

          Während einige (Direkt-) Vertreiber in ihren Vertriebskanälen kaum durch dieses sog. Selbstbedienungsverbot betroffen sind, muss die Mehrheit des Handels erhebliche Aufwendungen hinnehmen, wenn herkömmliche PUR-Schäume weiterhin im Sortiment bleiben sollen. Unternehmen, die diese Produkte bereits in ihrem e-commerce-Sortiment handeln, sind ab dem 1.12.2010 gänzlich von dieser Handelsplattform ausgeschlossen: der Versandhandel mit R40 gekennzeichneten Produkten ist generell untersagt.

          Auch in Deutschland und Frankreich weiterhin frei verkäuflich sind PUR-Schäume, die weniger als 1% monomeres Isocyanat enthalten. Enthalten diese Produkte allerdings mehr als 0.1%, werden sie weiterhin als gesundheitsgefährdend eingestuft und müssen mit dem Xn-Symbol gekennzeichnet werden.

          PUR-Schäume, die weniger als 0.1% monomeres Isocyanat enthalten, werden so bewertet, dass sie überhaupt keine Gefahrenhinweise tragen müssen und keinerlei Verkaufsbeschränkungen unterliegen (siehe auch: Handschuhpflicht). Hierzu sind derzeit zwei grundsätzlich verschiedene Technologien verfügbar, die diesen Anforderungen gerecht werden: Zum einen sog. Isocyanat-arme Schäume und andererseits Isocyanat-freie Schäume auf Silanbasis.

          Wir haben beide Technologien zur Serienreife entwickelt und liefern silanbasierte, isocyanatfreie Schäume bereits seit Jahren nach Skandinavien in bestimmte Anwenderkanäle, in denen die absolute Isocyanatfreiheit wichtigstes Kriterium für den Bezug derartiger Produkte ist.

          Die Isocyanat-armen Produkte sind eine neuere Entwicklung für den Handel, dem es im Wesentlichen darauf ankommt, dass die Produkteigenschaften möglichst nahe beim herkömmlichen PUR-Schaum liegen. Im Sinne einer zukunftsorientierten Entwicklungsstrategie und eines nachhaltigen Produkteportfolios haben wir uns – auch im Hinblick auf die zu erwartenden Richtlinien gemäss REACH ab dem 1.1.2015 – entschieden, neben unserem Sortiment der klassischen PUR-Schäume auch solche Produkte zu entwickeln, deren Monomergehalt kleiner als 0.1% ist. Diese Produkte sind seit April 2010 fester Bestandteil des Lieferprogrammes.

          Die untenstehende Übersicht "Kennzeichnungsvorschriften" zeigt die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale bezüglich Kennzeichnungsvorschriften und Verkaufsbeschränkungen der heute verfügbaren Technologien.

          Die Tatsache, dass die neuen Kennzeichnungsvorschriften zum 1.12.2010 an den Produkten im Verkaufsregal umgesetzt sein müssen, stellt den Handel und die gesamte Lieferkette vor erhebliche Probleme und immense zusätzliche Aufwendungen. Insbesondere in Deutschland und Frankreich, wo mit R40 gekennzeichnete Produkte dem Selbstbedienungsverbot unterliegen: Wer bereits früher, um dann zeitgerecht im Dezember die neuen Vorschriften zu erfüllen, Produkte mit dem R40 Satz kennzeichnet, durfte diese auch dann nur „unter Verschluss“ vertreiben…

          Wir bieten daher unseren Kunden einfach zu handhabende Etikettenkleber an, mit denen sowohl am Verkaufsregal als auch in Kundenlägern rechtzeitig die gesetzeskonforme Kennzeichnung der Produkte erreicht werden kann.

          Achim Niemeyer
          Marketing & Sales
          Polypag AG

            Downloads:

            • Übersicht Kennzeichnungsvorschriften (260 KB)
          • 29. 11. 2010

            Verpflichtung zur Produktausstattung mit Handschuhen beim Verkauf von PUR-Schäumen an nicht-gewerbliche Anwender

            Ab dem 27. Dezember 2010 müssen PUR-Schäume im Publikumsverkauf zusätzlich mit speziellen Handschuhen ausgerüstet sein.
            Mehr lesen

            Aufgrund einer Risikobewertung für den Umgang mit Isocyanat(MDI)-haltigen Produkten hat das Europäische Parlament beschlossen, dass Produkte, die mehr als 0.1% Isocyanat enthalten, mit speziellen Schutzhandschuhen ausgerüstet sein müssen, wenn diese an private Verbraucher abgegeben werden. Diese Vorschrift betrifft den Handel in ganz Europa und hier ist der 27.12.2010 der Stichtag, an dem die Produkte nur noch mit Handschuhen im Verkaufsregal stehen dürfen.

            Die Europäische Vorschrift unterscheidet bei der Pflicht zur Ausstattung der PUR-Schäume mit Handschuhen neben dem Gehalt an Isocyanat (>0.1%) auch, an wen dies Produkte abgegeben werden: gewerblichen Anwendern kann PUR-Schaum weiterhin ohne zusätzliche Handschuhe verkauft werden. Privatverbrauchern müssen Handschuhe jedoch zwingend mitgeliefert werden, zudem müssen auf diesen Produkten 3 weitere, zusätzliche Warnhinweise auf dem Etikett aufgeführt sein.

            Die Qualität der mitzuliefernden Schutzhandschuhe ist ebenfalls definiert und muss durch eine  CE-Kennzeichnung nachgewiesen werden. Aus dieser ergibt sich auch, für welche Zeitdauer der Benutzung die Handschuhe geeignet sind – diese muss ebenfalls auf dem Handschuh oder dem Etikett des Produktes angegeben sein. Für die Unterscheidung zwischen gewerblichen oder privaten Anwendern ist es unerheblich, ob die spezielle Produktausstattung (z.B. Pistolenschäume) typischerweise von gewerblichen Verbrauchern genutzt werden: massgeblich ist die Möglichkeit des privaten Konsumenten, dieses Produkt zu beziehen. Ist dies gegeben, sind Handschuhe mitzuliefern.

            In der Praxis führt dies dazu, dass –neben den klassischen DIY-Märkten- die grosse Mehrheit des (Fach-) Handels gezwungen ist, alle PUR-Schäume mit Handschuhen ausrüsten zu lassen, oder, mit entsprechendem Mehraufwand, 2 Produktlinien zu kreieren, welche den Anwendertypus berücksichtigen…

            Wir bieten unseren Kunden verschiedene Möglichkeiten, den neuen gesetzlichen Vorschriften nachzukommen und gleichzeitig zusätzliche Werte zu schaffen: so können z.B. die Handschuhe der Adapterschäume aussen auf die Kappe „gesleevt“ werden, wobei das „sleeve“ zudem die Funktion eines Frischesiegels und einer Diebstahlsicherung des Adapters übernimmt.

            Eine organisatorische und logistische Herausforderung stellt auch hier die zeitgerechte Ausstattung der Produkte zum 27.12.2010 dar. Um sowohl die zusätzliche Aufwendungen für „verfrüht“ gelieferte Handschuhe als auch für mögliche Retouren zur Nachrüstung so gering wie möglich zu halten, bieten wir unseren Kunden selbstklebende Nachrüstsets auf Trägerpapier an, mit denen im Lager oder am point of sales nachträglich Handschuhe angebracht werden können.

            Achim Niemeyer
            Marketing & Sales
            Polypag AG

            • 01. 06. 2010

              Start Website Polypag und Rathor AG


              Mehr lesen

              Geschätzte Kunden und Geschäftsfreunde,
              liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

              ES IST SOWEIT – wir präsentieren uns mit einer neuen Website. Wir zeigen damit, welche Wegstrecke wir zu einem PUR-Technologie-Dienstleister in den letzten Jahren zurückgelegt haben und welches Leitbild uns prägt.

              Unser Selbstverständnis und Angebot möchten wir mit dem Motto „PUR Partnership – Your Benefit“ auf den Punkt bringen. Sie sehen auch, dass wir nach wie vor auf unsere Private-Label-Strategie setzen. Ausserdem möchten wir Ihnen gerne die Vielfalt einer möglichen Zusammenarbeit und Partnerschaft mit uns aufzeigen.

              Wenn alle unsere langjährigen oder unsere neuen Kunden sagen, dass sie genau aus diesem Grund mit uns zusammenarbeiten – das wäre für uns das grösste Kompliment.

              Zum Start unserer neuen Website danken wir heute all unseren Kunden, Lieferanten und Geschäftsfreunden ganz besonders. Sie haben durch Ihr Vertrauen und Ihre Zusammenarbeit mit uns den Grundstein des Erfolgs für unsere Unternehmen gelegt. Wir wissen das und werden alles daran setzen, Ihr Vertrauen in uns zu rechtfertigen.

              Ein grosses und herzliches Dankeschön geht auch an all unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ihr Engagement und Ihre Loyalität, beides bewundernswert, wissen wir zu schätzen und sind als Familienunternehmung stolz darauf. Lassen Sie uns alles tun, dass wir diesen gemeinsamen Geist zum Wohle unserer Kunden, all unserer vielen Geschäftspartner und letztendlich zum Wohle und zur Zukunftssicherung der Unternehmen aufrechterhalten können.

              Stefan Miczka         G.J.Peichl
              Rathor AG              Polypag AG

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